Das Wichtigste im Überblick
- Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden – schnelles Handeln ist entscheidend für den Erfolg
- Mit langjähriger Expertise im Arbeitsrecht und einer beeindruckenden Erfolgsbilanz bei Kündigungsschutzklagen steht die Kanzlei Güttler für kompetente rechtliche Vertretung.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Ich prüfe Ihre Kündigungsunterlagen und entwickle eine individuelle Strategie
Nach der Kündigung: Der Weg zu Ihrem Recht
Der Erhalt einer Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis. Plötzlich steht Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel, und viele Fragen schwirren durch den Kopf: Ist die Kündigung überhaupt rechtmäßig? Welche Fristen muss ich beachten? Wie sichere ich meine Existenz?
Als Arbeitsrechtskanzlei begleite ich Sie durch diese herausfordernde Zeit. Mit meiner langjährigen Expertise im Arbeitsrecht und einer beeindruckenden Erfolgsbilanz bei Kündigungsschutzklagen bin ich die richtige Partnerin an Ihrer Seite.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Instrument, mit dem Sie als Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber gerichtlich überprüfen lassen können. Es handelt sich dabei um eine besondere Feststellungsklage (punktueller Streitgegenstand), die darauf abzielt nachzuweisen, dass Ihr Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet wurde.
Ist die Klage erfolgreich, bedeutet dies zweierlei: Zum einen wird festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Kündigung ein wirksames Arbeitsverhältnis bestand. Zum anderen wird bestätigt, dass dieses Arbeitsverhältnis durch die konkrete Kündigung nicht beendet wurde. In der Folge muss der Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen und Ihren Lohn weiterzahlen – alles bleibt, wie es war.
Wichtig zu wissen: Ein für Sie positives Urteil in einem Kündigungsschutzprozess stellt noch keinen Zahlungstitel dar. Möchten Sie auch ausstehende Gehaltszahlungen einfordern, müssen Sie Ihre Klage um entsprechende Zahlungsanträge erweitern. Dies ist besonders relevant bei fristlosen Kündigungen oder kurzen Kündigungsfristen.
Wann greift der Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Sie, wenn:
- Das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht
- Der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt
- Sie nicht zu einer bestimmten geschützten Personengruppe gehören (für diese gelten Sonderregelungen)
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz:
- Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung
- Schwerbehinderte Menschen
- Betriebsratsmitglieder
- Mitarbeiter in Elternzeit
- Arbeitnehmer in Pflegezeit
Für diese Gruppen gelten spezielle Schutzvorschriften, die eine Kündigung zusätzlich erschweren oder von der Zustimmung bestimmter Behörden abhängig machen.
Der Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens
1. Klageerhebung
- Einreichung der Klage beim zuständigen Arbeitsgericht
- Frist: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
- Formelle Anforderungen müssen erfüllt sein
2. Güteverhandlung
- Erster Termin vor Gericht (ca. 4-6 Wochen nach Klageerhebung)
- Ziel: Gütliche Einigung zwischen den Parteien
- Richter gibt erste rechtliche Einschätzung
3. Kammertermin
Falls im Gütetermin keine Einigung erzielt wird:
- Ausführliche Beweisaufnahme
- Anhörung von Zeugen
- Prüfung von Dokumenten
4. Mögliche Ergebnisse
- Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung
- Abfindungsvergleich
- Bestätigung der Kündigung
Arten der Kündigungen und Klagemöglichkeiten
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche (fristgemäße) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Sie muss sozial gerechtfertigt sein.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Verstößen möglich und muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Änderungskündigung
Bei einer Änderungskündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung unter geänderten Bedingungen angeboten.
Strategische Überlegungen bei der Kündigungsschutzklage
Der Erfolg einer Kündigungsschutzklage hängt maßgeblich von der gewählten Strategie ab. Eine starke Verhandlungsposition aufzubauen beginnt bereits am Tag der Kündigung. Durch eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Vorfälle und eine professionelle Kommunikation mit dem Arbeitgeber schaffen wir die Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen.
Die Höhe einer möglichen Abfindung richtet sich nach verschiedenen individuellen Faktoren. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Dennoch wird in vielen Kündigungsschutzverfahren eine Abfindungszahlung vereinbart, etwa im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder einer außergerichtlichen Einigung. Die Höhe einer solchen Abfindung richtet sich nach verschiedenen individuellen Faktoren. Dabei spielen nicht nur die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter eine wichtige Rolle, sondern auch branchenspezifische Standards und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es, realistische Ziele zu definieren und diese konsequent zu verfolgen.
Manchmal erweist sich auch eine alternative Lösung als der beste Weg. Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag kann beispielsweise Vorteile für beide Seiten bieten. Auch die Verlängerung der Kündigungsfrist oder die Vereinbarung einer Outplacement-Beratung sind Optionen, die wir für unsere Mandanten prüfen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Gestaltung des Arbeitszeugnisses, da dieses für die weitere berufliche Zukunft von großer Bedeutung ist.
Finanzielle Aspekte der Kündigungsschutzklage
Die Frage nach den Kosten beschäftigt viele unserer Mandanten. Verständlicherweise möchten Sie in einer ohnehin schwierigen Situation keine zusätzlichen finanziellen Risiken eingehen. Die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen, deren Höhe sich nach dem Streitwert richtet. Dieser orientiert sich in der Regel an Ihrem Bruttomonatsgehalt.
Gute Nachrichten gibt es für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung: Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten einer Kündigungsschutzklage. In der ersten Beratung klären wir mit Ihnen die Kostenfrage transparent und ausführlich.
Während des laufenden Verfahrens stellt sich natürlich die Frage der Existenzsicherung. Der Gang zur Arbeitsagentur ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Das Arbeitslosengeld sichert Ihren Lebensunterhalt, während wir Ihre rechtlichen Interessen vertreten. In bestimmten Fällen können auch eine Nebentätigkeit oder Übergangsgeld in Frage kommen. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen unter Umständen Krankengeld zu. Wir beraten Sie umfassend zu allen Möglichkeiten der finanziellen Absicherung während des Verfahrens.
Praxistipps für den Umgang mit einer Kündigung
Sofortmaßnahmen
- Kündigung schriftlich erhalten
- Zustelldatum dokumentieren
- Rechtliche Beratung einholen
- Arbeitsagentur informieren
Verhalten während des Verfahrens
- Arbeitspflicht weiter erfüllen
- Professionelle Kommunikation pflegen
- Neue Stelle suchen
- Dokumentation fortführen
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der sich am Monatsgehalt orientiert. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. In der Erstberatung informieren wir Sie transparent über alle möglichen Kosten.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Die Dauer variiert, meist ist nach 3-6 Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen. Häufig kommt es aber schon vorher zu einer einvernehmlichen Lösung.
Muss ich während der Kündigungsschutzklage zur Arbeit gehen?
Grundsätzlich ja. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, müssen Sie Ihre Arbeitsleistung anbieten. Nur so können Sie im Erfolgsfall auch Ihren Lohnanspruch sichern. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie ausdrücklich freigestellt wurden.
Kann ich während des Verfahrens arbeitslos gemeldet sein?
Ja, Sie sollten sich sogar unbedingt arbeitslos melden, um keine Nachteile bei der Arbeitslosenversicherung zu riskieren. Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Bekomme ich während der Klage weiter Gehalt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie Ihre Arbeitsleistung anbieten, muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen. Im Erfolgsfall haben Sie Anspruch auf Nachzahlung.
Was passiert, wenn ich die Dreiwochenfrist versäumt habe?
In besonderen Ausnahmefällen kann eine nachträgliche Klagezulassung beantragt werden. Die Anforderungen sind jedoch sehr streng. Lassen Sie sich daher unbedingt rechtzeitig beraten.
Kann ich auch ohne Anwalt klagen?
Theoretisch ja, praktisch ist dies jedoch nicht zu empfehlen. Das Arbeitsrecht ist komplex, und ohne anwaltliche Vertretung verschenken Sie möglicherweise wichtige Chancen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Klage?
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag
- Letzte Gehaltsabrechnungen
- Eventuelle Abmahnungen
- Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller relevanten Dokumente.
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab, etwa der Art der Kündigung, der Betriebsgröße und den konkreten Umständen. In der Erstberatung geben wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen.

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