Anwalt für Arbeitsrecht Gilching
Schnelle Terminvereinbarung
Verständliche Beratung – damit Sie immer genau wissen, wo Sie stehen
Hohe Erfolgsquote bei außergerichtlichen Einigungen
Arbeitsrechtliche Unterstützung in Gilching
Haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtliche Fragen rund um das Arbeitsverhältnis? Stehen Sie vor einem arbeitsrechtlichen Konflikt und suchen kompetente Unterstützung? Als Anwalt für Arbeitsrecht in Gilching berate ich beide Seiten des Arbeitsverhältnisses umfassend und lösungsorientiert. In diesen oft emotional aufgeladenen Situationen benötigen Sie einen durchsetzungsstarken und erfahrenen Rechtsbeistand, der Ihre Interessen vertritt. Mit fundierter Expertise im Arbeitsrecht und einem klaren Fokus auf Ihre individuellen Bedürfnisse entwickle ich passgenaue Strategien. Ich verstehe, dass arbeitsrechtliche Probleme nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen haben können. Daher biete ich Ihnen nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch einen vertrauensvollen Raum, in dem Ihre Anliegen ernst genommen werden.
- Kündigungsschutz und Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Abmahnungen
- Arbeitsverträge
- Überstunden und Vergütungsfragen
- Arbeitszeugnisse
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Leistungen im Detail
Kündigungsschutz und Kündigungen
Eine Kündigung ist für beide Seiten ein kritischer Moment mit erheblichen rechtlichen Anforderungen. Als Arbeitgeber berate ich Sie zur formal korrekten und rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen. Als Arbeitnehmer prüfe ich umgehend die Rechtmäßigkeit einer erhaltenen Kündigung. Viele Kündigungen scheitern an formalen Fehlern oder unzureichender Begründung. Für Arbeitgeber entwickle ich Strategien zur Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten. Für Arbeitnehmer reiche ich bei Bedarf fristgerecht Kündigungsschutzklage ein und vertrete vor dem Arbeitsgericht. Die kurze Klagefrist von nur drei Wochen macht schnelles Handeln erforderlich – nehmen Sie daher umgehend Kontakt auf, um Ihre Interessen optimal zu wahren.
Aufhebungsverträge
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Für Arbeitgeber bietet er Rechtssicherheit und kalkulierbare Kosten. Für Arbeitnehmer können attraktive Abfindungen und flexible Beendigungstermine vereinbart werden. Ich gestalte faire und rechtssichere Aufhebungsverträge und prüfe bestehende Entwürfe kritisch. Besonders wichtig sind Regelungen zu Abfindungshöhe, Freistellung, Urlaubsabgeltung und Arbeitszeugnis. Für Arbeitnehmer achte ich darauf, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Für Arbeitgeber sichere ich ab, dass keine unerwünschten Nachforderungen entstehen können. Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung – die Folgen können für beide Seiten gravierend sein.
Abmahnungen
Eine Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsverhältnis und erfordert eine sorgfältige rechtliche Gestaltung. Für Arbeitgeber erarbeite ich formal korrekte und inhaltlich präzise Abmahnungen, die im Konfliktfall Bestand haben. Für Arbeitnehmer prüfe ich erhaltene Abmahnungen auf ihre rechtliche Haltbarkeit und unterstütze bei der Formulierung wirksamer Gegendarstellungen. Häufig sind Abmahnungen unwirksam aufgrund formaler oder inhaltlicher Mängel. In diesen Fällen verfasse ich fundierte Stellungnahmen, die in die Personalakte aufgenommen werden müssen. Ziel meiner Beratung ist es, für beide Seiten rechtssichere Lösungen zu finden und unnötige Eskalationen zu vermeiden.
Arbeitsverträge
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schafft Klarheit für beide Seiten und vermeidet spätere Konflikte. Für Arbeitgeber entwickle ich maßgeschneiderte Vertragsvorlagen, die Ihre unternehmensspezifischen Bedürfnisse berücksichtigen und gleichzeitig rechtlich einwandfrei sind. Für Arbeitnehmer prüfe ich Vertragsangebote vor der Unterzeichnung auf versteckte Nachteile und verhandlungswürdige Punkte. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Aspekten wie Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Viele Standardklauseln sind unwirksam oder rechtlich angreifbar. Durch meine Prüfung identifiziere ich solche Risiken frühzeitig und schlage praktikable Alternativen vor.
Überstunden und Vergütungsfragen
Fragen zur Vergütung und Arbeitszeiterfassung gehören zu den häufigsten Konfliktfeldern im Arbeitsrecht. Für Arbeitgeber entwickle ich rechtskonforme Systeme zur Arbeitszeiterfassung und berate zu gesetzeskonformen Überstundenregelungen. Für Arbeitnehmer prüfe ich Ansprüche auf Vergütung geleisteter Überstunden und unterstütze bei deren Durchsetzung. Zunächst analysiere ich die vertraglichen und tariflichen Grundlagen sowie die betriebliche Praxis. Auf dieser Basis erarbeite ich faire und rechtskonforme Lösungen. Bei Bedarf vertrete ich Ihre Interessen auch gerichtlich – wobei mein Fokus stets auf einer außergerichtlichen Einigung liegt, die für beide Seiten vorteilhaft ist.
Arbeitszeugnisse
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für die berufliche Zukunft entscheidend und muss rechtlichen Anforderungen entsprechen. Für Arbeitgeber erstelle ich rechtssichere Zeugnisse, die wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sind. Für Arbeitnehmer prüfe ich erhaltene Zeugnisse auf versteckte negative Formulierungen und setze berechtigte Verbesserungsansprüche durch. Die Zeugnissprache folgt speziellen Regeln und Codes, die für Laien oft schwer zu durchschauen sind. Mit meiner Erfahrung erkenne ich problematische Formulierungen sofort und erarbeite konstruktive Alternativen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, setze ich berechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich durch.
Befristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverträge bieten Flexibilität, unterliegen jedoch strengen rechtlichen Vorgaben. Für Arbeitgeber gestalte ich rechtssichere befristete Verträge und berate zur korrekten Verlängerungspraxis. Für Arbeitnehmer prüfe ich die Wirksamkeit von Befristungen und die Möglichkeiten einer Entfristung. Viele Befristungen scheitern an formalen Fehlern oder unzureichender sachlicher Begründung. In diesen Fällen besteht tatsächlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ich erkläre Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen für Kettenverträge und die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Bei strittigen Fällen vertrete ich Ihre Interessen kompetent vor dem Arbeitsgericht.
Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Bei Konflikten im Arbeitsverhältnis ist eine professionelle Verhandlungsführung oft der Schlüssel zur Lösung. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit strategischem Geschick und fundierter Rechtskenntnis. Zunächst analysieren wir gemeinsam Ihre Ziele und die rechtliche Ausgangslage. Auf dieser Basis entwickle ich eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie. Ich führe die Gespräche für Sie oder bereite Sie optimal auf eigene Verhandlungen vor. Meine langjährige Erfahrung zeigt: Oftmals lassen sich durch geschickte Verhandlungen bessere Ergebnisse erzielen als durch langwierige Gerichtsverfahren. Mein Ziel ist stets eine faire Lösung, die rechtssicher ist und die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt.
So einfach ist die Zusammenarbeit mit mir
Schritt 1: Kontaktaufnahme und kostenlose Ersteinschätzung
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular. In einem kurzen Telefonat gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall – kostenlos und unverbindlich.
Schritt 2: Persönliches Beratungsgespräch
Im ausführlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation im Detail. Ich erkläre Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.
Schritt 3: Kompetente Vertretung Ihrer Interessen
Ich übernehme die Kommunikation mit der Gegenseite und setze Ihre Rechte konsequent durch – sei es durch Verhandlungen oder, wenn nötig, vor Gericht.
Die Kanzlei Güttler – Ihr Partner im Arbeitsrecht
In der Kanzlei Güttler steht Ihr arbeitsrechtliches Anliegen im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gilching verfüge ich über fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und langjährige praktische Erfahrung. Meine Mandanten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – schätzen besonders meine verständliche Kommunikation ohne Fachjargon und meine schnelle Erreichbarkeit auch außerhalb üblicher Bürozeiten. Die persönliche Betreuung durch mich als konstante Ansprechpartnerin gewährleistet ein Höchstmaß an Vertrauen und Effizienz. Mein Ansatz ist lösungsorientiert und pragmatisch – ich denke nicht nur in rechtlichen Kategorien, sondern beziehe die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen meiner Mandanten stets mit ein. Moderne Kommunikationswege ermöglichen eine reibungslose Zusammenarbeit auch für beruflich stark eingebundene Mandanten. Mein Ziel ist nicht nur ein rechtlicher Erfolg, sondern vor allem Ihre Zufriedenheit und das Gefühl, in einer komplexen rechtlichen Situation optimal unterstützt worden zu sein.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich als Arbeitnehmer Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung in der Regel nicht mehr anfechtbar – selbst wenn sie rechtswidrig war. Daher ist schnelles Handeln unbedingt erforderlich. Nehmen Sie idealerweise noch am Tag des Kündigungserhalts Kontakt zu mir auf.
Was muss ich als Arbeitgeber bei einer Kündigung beachten?
Als Arbeitgeber müssen Sie zahlreiche formale und inhaltliche Anforderungen einhalten: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bei betriebsbedingten Kündigungen eine soziale Auswahl berücksichtigen. Bei verhaltensbedingten Kündigungen sind in der Regel vorherige Abmahnungen erforderlich. Zudem müssen Sie Kündigungsfristen einhalten und bei größeren Betrieben den Betriebsrat beteiligen. Eine rechtssichere Kündigung erfordert sorgfältige Vorbereitung – ich unterstütze Sie dabei.
Was kostet eine arbeitsrechtliche Beratung bei Ihnen?
Für die telefonische Ersteinschätzung fallen keine Kosten an. Bei weitergehender Beratung arbeite ich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder nach individueller Vereinbarung. Häufig übernimmt für Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, und ich unterstütze bei der Kommunikation mit dem Versicherer.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage finanziell?
In vielen Fällen ja. Bei erfolgreicher Klage müssen Sie entweder weiterbeschäftigt werden oder erhalten eine angemessene Abfindung. Die durchschnittliche Abfindungshöhe liegt bei etwa einem halben bis einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Zudem vermeiden Sie durch eine erfolgreiche Klage mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Ich bespreche mit Ihnen im Erstgespräch detailliert die finanziellen Aspekte Ihres individuellen Falls.
Wie kann ich als Arbeitgeber Kündigungsschutzklagen vermeiden?
Kündigungsschutzprozesse sind für Arbeitgeber oft kostspielig und zeitintensiv. Eine sorgfältige Vorbereitung von Kündigungen unter Beachtung aller formellen und materiellen Voraussetzungen ist der beste Schutz. Alternativ können einvernehmliche Lösungen wie Aufhebungsverträge mit angemessenen Abfindungen oft vorteilhafter sein. Ich berate Sie individuell zur besten Strategie für Ihr Unternehmen und unterstütze bei der rechtssicheren Umsetzung.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein, als Arbeitnehmer sind Sie nie verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen und unterschreiben Sie nichts ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile mit sich bringen, wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Abfindungsansprüchen. Ich prüfe die Bedingungen und verhandle bei Bedarf bessere Konditionen für Sie.
Wie gehe ich als Arbeitnehmer mit einer unberechtigten Abmahnung um?
Eine unberechtigte Abmahnung sollten Sie nicht ignorieren, sondern aktiv dagegen vorgehen. Fertigen Sie eine schriftliche Gegendarstellung an, in der Sie die Vorwürfe sachlich widerlegen und verlangen Sie die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Ich unterstütze Sie bei der Formulierung einer rechtlich fundierten Stellungnahme und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.
Welche Rechte habe ich als Arbeitgeber bei häufigen Kurzerkrankungen?
Häufige Kurzerkrankungen können betriebliche Abläufe erheblich stören. Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, bei auffälligen Fehlzeiten ein Rückkehrgespräch zu führen und bei Verdacht auf Missbrauch eine betriebsärztliche Untersuchung zu verlangen. In schwerwiegenden Fällen kann eine personenbedingte Kündigung möglich sein. Ich berate Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und zu präventiven Maßnahmen wie betrieblichem Gesundheitsmanagement.
Wie sollte ein rechtssicheres Arbeitszeugnis formuliert sein?
Ein rechtssicheres Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß, wohlwollend und klar formuliert sein. Es sollte keine verschlüsselten negativen Beurteilungen enthalten und alle wesentlichen Tätigkeiten und Leistungen umfassen. Die Gesamtbeurteilung muss mit den Einzelbewertungen übereinstimmen. Ich unterstütze Arbeitgeber bei der Erstellung rechtssicherer Zeugnisse und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung eines angemessenen Zeugnisses.
Wie kann ich als Arbeitgeber rechtssicher Überstunden anordnen?
Die Anordnung von Überstunden ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie benötigen eine entsprechende Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Zudem müssen betriebliche Notwendigkeiten die Überstunden erfordern und die Anordnung muss verhältnismäßig sein. Ich berate Sie zu rechtssicheren Überstundenregelungen und unterstütze bei der Gestaltung entsprechender Vertragsklauseln.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme
Rechtsanwaltskanzlei Güttler
Friedenstraße 5
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